Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1.) Allgemeines

Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Globeria Consulting GmbH im Projekt Food App (im folgenden "Globeria Consulting GmbH" genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Globeria Consulting GmbH. Abweichenden Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen. Mit der Anmeldung, Registrierung oder Telefonischen- Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden damit Bestandteil des Vertrages.

2.) Vertragsgegenstand

Im Rahmen der Anmeldung, Registrierung und telefonischen Beauftragung speichert Globeria Consulting GmbH die vom

Auftraggeber übersandten/angegebenen Objekt- / Dienstleistungs- bzw. Personendaten sowie den Anzeigentext in einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht die vorgenannten Daten in einem je nach Umfang der Beauftragung im Basic-Paket, Standard-Paket oder Premium-Paket als Anzeige auf der Webseite der Globeria Consulting GmbH (www.gastropoint24.de, www. gastropoint24.com, www. gastropoint24.at, www. gastropoint24.ch und u.u. weitere). Die jeweiligen Leistungsmerkmale des Basic-Paket, Standard-Paket oder Premium-Paket entnimmt der Auftraggeber dem Ihm zugesandten Bestätigungsschreiben per E-Mail oder Post. Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Speicherung der Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung grundsätzlich einverstanden (Hinweis: Datenschutzerklärung), welche Sie unter www. gastropoint24.de finden können. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf die Dienstmerkmale (Leistungen), die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in dem System der Globeria Consulting GmbH (www. gastropoint24.de, www. gastropoint24.com, www. gastropoint24.at, www. gastropoint24.ch und u.u. weitere) implementiert wurden und Gegenstand der Beauftragung sind. 

Diverse Premium-Formate:

Globeria Consulting GmbH wird die Anzeige so einstellen, dass bei der Suche durch Dritte (Nutzer) in der elektronischen Datenbank der Gastropoint24 bei Eingabe der entsprechenden Suchparameter und Kriterien, die Anzeige des Auftraggebers erscheint, sofern diese den Suchkriterien entspricht. Dabei ist dem Auftraggeber auch bewusst, dass er nicht zwangsläufig auf Position 1 oder Seite 2 der Ergebnislisten stehen kann. Durch das weitere Anklicken des Objektes erscheint dann die Dienstleistungsbeschreibung, wobei der Nutzer alle relevanten Daten des Auftraggebers ersehen kann und die Informationen umfangreich gestaltet sind. Für die Leistungen gelten die Angaben in den Leistungsbeschreibungen. Bei weiteren gebuchten Extras werden diese, wie in den Leistungsbeschreibungen angegeben, angezeigt. Globeria Consulting GmbH tritt nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen als direkte Location-/Objekt-/Dienstleistungs-/Produktvermittlung über eine Datenbank im Internet an. Globeria Consulting GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen einer Buchung oder Bestellung und dessen Abwicklung. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen zu den in der Preisliste angegebenen Bedingungen. Globeria Consulting GmbH wird dem Auftraggeber einen Online-Zugang für den auf der Webseite als „Login“ bezeichneten Administrationsbereich frei schalten, der durch Eingabe eines Benutzernamens und eines Passworts betreten werden kann. Für den Inhalt der Anzeige ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber kann den Inhalt über den Online-Zugang jederzeit kostenfrei verändern, ergänzen oder weitere Dienstleistungen kostenpflichtig zubuchen.

3.) Kostenfreie(r) Testmonat(e)

Globeria Consulting GmbH räumt dem Auftragnehmer, nur bei direkten Telefonmarketing, eine ein- oder zweimonatige kostenfreie

vorgeschaltete Testphase ein, welche alle Funktionen des jeweilig gewählten Formates Basic-Paket, Standard-Paket oder Premium-Paket bietet. Diese Testphase wird vereinbart und von Globeria Consulting GmbH schriftlich per E-Mail oder

Brief an den Kunden bestätigt. Die/der Testmonat (e) umfassen auch den Zugang zum kostenfreien

Administrationsbereich. Während des/der kostenfreien Testmonat/e muss der geschlossene Vertrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase schriftlich mit originaler Unterschrift des Kunden, eingehend bei

Globeria Consulting GmbH gekündigt werden. Wird innerhalb der kostenfreien Testmonate nicht in dieser Frist auf die beschriebene Art schriftlich gekündigt, setzt sich der Vertrag mit der vereinbarten Vertragslaufzeit von (je nach in der

Auftragsbestätigung ausgewiesen) ein Jahr (12 Monate) oder zwei Jahre (24 Monate) dann fort. Bei einer direkten

Online-Anmeldung als Basic-Paket, Standard-Paket oder Premium-Paket oder durch Zusendung eines

individuellen geschlossenen Vertrages per Post, E-Mail oder Fax, welcher vom Kunden gegenzuzeichnen ist, gibt es die

kostenfreie Testphase von einen oder zwei Monaten nicht und der Vertrag kommt dann sofort zustande.  

ACHTUNG:

Wird der Vertrag innerhalb dieser kostenfreien Testphase gekündigt, wird der Basic-Paket, Standard-Paket oder Premium-Paket dann wieder automatisch in einen kostenfreien Basiceintrag weitergeführt. Dabei gehen die Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bildmaterial in diesen Basiceintrag über. Möchte dieses der Kunde nicht, muss der Kunde diesen kostenfreien Basiceintrag gesondert und explizit kündigen.

4.) Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis

Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der

Globeria Consulting GmbH (www. gastropoint24.de, www. gastropoint24.com, www. gastropoint24.at, www. gastropoint24.ch und u.u. weitere) und durch Einstellen der Anzeige durch Globeria Consulting GmbH oder durch mündliches oder schriftliches

Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung,

Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch

Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande. Eine

Vertragsbestätigung/Auftragsbestätigung wird per E-Mail – auf Wunsch - per Einwurfeinschreiben dem Kunden

zusätzlich als Zusammenfassung des Vertragsschlusses am Telefon zugestellt. Dieses Bestätigungsschreiben gilt nicht als neues Angebot. Globeria Consulting GmbH ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Anzeigenaufträge ohne Angabe von

Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Anzeigen und Firmendaten zu löschen, wenn und soweit die Anzeige oder deren Inhalt gegenwärtig oder zukünftig gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt oder die weitere Veröffentlichung Globeria Consulting GmbH aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer Löschung seiner Anzeige in Kenntnis gesetzt. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens Globeria Consulting GmbH bleibt hiervon unberührt.

5.) Vertragslaufzeit/Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages beträgt entweder ein Jahr (12 Monate) oder 2 Jahre (24 Monate). Grundlage sind die

jeweiligen vereinbarten Absprachen während der Vertragsvergabe per Telefon oder schriftliche Vertragsvergabe des

Kunden an Globeria Consulting GmbH und weiter durch Daten der Auftragsbestätigung per Post, E-Mail oder Online

Anmeldeformular. Das gewählte Format gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Änderungen an dem Format gelten

erst ab dem neuen Vertragsabschluss. Eine Kündigung der kostenfreien Testphase muss 14 Tage vor Ende der Testphase schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei Globeria Consulting GmbH erfolgen, um eine ordentliche Kündigung zu gewähren. Formbindung der Kündigung: Wenn und soweit der Auftraggeber dann den Vertrag nicht schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei Globeria Consulting GmbH, drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag wiederum dann um ein weiteres Jahr (12 Monate), zu den dann üblichen Preisen und Leistungsbeschreibungen, welche Sie jederzeit auf der Webseite (www. gastropoint24.de oder andere) einsehen können. Globeria Consulting GmbH bemüht sich, die beschriebene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) möglichst unterbrechungsfrei anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber Ausfallzeiten – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Globeria Consulting GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) – nicht ausgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung beschränkt daher von vornherein die Abrufbarkeit des Dienstes auf eine solche mit unwesentlichen Beeinträchtigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Solche unwesentlichen Beeinträchtigungen berechtigen weder zur Kündigung noch führen sie zu einer Haftung von Globeria Consulting GmbH gegenüber dem Auftraggeber. Bei berechtigten Einwendungen erhalten Auftraggeber durch Globeria Consulting GmbH eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum, für den der Auftraggeber berechtigte Beanstandungen geltend gemacht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Nach Kündigung des Basic-Paket, Standard-Paket oder Premium-Paket, wird der Eintrag wieder in den kostenfreien Basiceintrag zurückgestuft. Dazu wird ein Bild in der Anzeige weiterhin kostenfrei mit angezeigt. Ein Kundenlogin ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sollte vom Auftraggeber dieses Weiterführen als kostenfreier Basiceintrag nicht gewünscht sein, so muss dieses in der ordentlichen Kündigung erklärt werden, oder gesondert der kostenfreie Basiceintrag gekündigt werden.

Formbindung der Kündigung:

Wenn und soweit der Auftraggeber dann den Vertrag nicht schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei

Globeria Consulting GmbH, drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag wiederum dann um ein

weiteres Jahr (12 Monate), zu den dann üblichen Preisen und Leistungsbeschreibungen, welche Sie jederzeit auf der

Webseite (www.gastropoint24.de oder andere) einsehen können. Globeria Consulting GmbH bemüht sich, die beschriebene

Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) möglichst unterbrechungsfrei anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber

Ausfallzeiten – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Globeria Consulting GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) – nicht ausgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung beschränkt daher von vornherein die Abrufbarkeit des Dienstes auf eine solche mit unwesentlichen Beeinträchtigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Solche unwesentlichen Beeinträchtigungen berechtigen weder zur Kündigung noch führen sie zu einer Haftung von Globeria Consulting GmbH gegenüber dem Auftraggeber. Bei berechtigten Einwendungen erhalten Auftraggeber durch Globeria Consulting GmbH eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum, für den der Auftraggeber berechtigte Beanstandungen geltend gemacht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Nach Kündigung des kostenpflichtigen Eintrages, wird der Eintrag wieder in den kostenfreien Basiceintrag zurückgestuft. Dazu wird ein Bild in der Anzeige weiterhin kostenfrei mit angezeigt. Ein Kundenlogin ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sollte vom Auftraggeber dieses weiterführen als kostenfreier Basiceintrag nicht gewünscht sein, so muss dieses in der ordentlichen Kündigung erklärt werden, oder gesondert der kostenfreie Basiceintrag gekündigt werden.

6.) Vergütung

Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber an Globeria Consulting GmbH eine Vergütung gemäß der

jeweils zum Vertragsschluss bzw. zum Verlängerungstermin gültigen Preisliste der Globeria Consulting GmbH im Voraus. Mit der

dort bezeichneten Gebühr wird die Leistung der Globeria Consulting GmbH im Zusammenhang mit dem vorangegangenen

Kundengespräch, dem Erstellen des Anzeigentextes, soweit vorhanden, der Übernahme und Überprüfung der durch

Daten und Fotos zur Verfügung gestellten Inhalte, Objektbeschreibung, Ausstattungsmerkmale, Preiskategorien, etc. und die Vorhaltung der Anzeige für die gesamte Vertragslaufzeit abgegolten. Zusammen mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich die in der Preisliste dargestellten Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden dann im Ganzen (Jahresgebühr) oder in 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise) zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Verlängert sich das


Vertragsverhältnis um ein weiteres Jahr, werden die Gesamtkosten wiederum dann im Ganzen (Jahresgebühr) oder in 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise) zu Beginn des weiteren Jahres fällig. Die vereinbarten Beträge, Zahlungsweisen und deren Fälligkeit wurden per Telefon besprochen und im Bestätigungsschreiben nochmals dokumentiert. Sollte die vereinbarte Zahlungsweise der Gesamtkosten hier: 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise), nicht eingehalten werden und durch die letzte Zahlungsaufforderung (letzte Mahnung) nicht beglichen sein, so ist Globeria Consulting GmbH berechtigt die vollen Gesamtkosten (Jahresgebühr) laut Bestätigungsschreiben (Jahresgebühr) dann im Ganzen zu fordern und stehen dann zur Zahlung sofort aus. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine Anzeige. Weitere in Auftrag gegebene Objekte oder Objektarten für weitere Anzeigen begründen ein weiteres Vertragsverhältnis mit eigenständiger Laufzeit und werden einzeln, der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Globeria Consulting GmbH entsprechend, unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen und Preisliste abgerechnet.

7.) Zahlung/Zahlungsverzug

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen per Überweisung an Globeria Consulting GmbH beglichen. Bei vereinbarter Rechnungslegung der Globeria Consulting GmbH an den Auftraggeber sind diese innerhalb 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf der Zustimmung der Globeria Consulting GmbH. Dadurch herbeigeführte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Zielüberschreitungen wird nach § 288 V BGB eine Pauschale von 40,00 € / 60,00 CHF fällig und ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist Globeria Consulting GmbH berechtigt, alle gestundeten oder sonst offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erst nach erfolgter Regulierung der fälligen Beträge hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückgabe der etwa von Globeria Consulting GmbH erfüllungshalber angenommenen Schecks oder Wechsel, während EP24 bis dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck- oder Wechselforderung berechtigt bleibt.

Zurückbehaltungsrecht:

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Globeria Consulting GmbH darüber hinaus berechtigt, nach einmaliger gesonderter Fristsetzung, die auch in Textform an die vom Auftraggeber angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen kann, von ihrem

Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung bis zur Zahlung einzustellen. Dabei ist der Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

Fakturierungen der Globeria Consulting GmbH gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fakturierungsdatum

schriftlich von dem Auftraggeber widersprochen worden ist und Globeria Consulting GmbH bei Fakturierungsstellung auf die

Bedeutung des Fristablaufes hingewiesen hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von Globeria Consulting GmbH unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.) Gewährleistung

Globeria Consulting GmbH stellt gemäß der Leistungsbeschreibung anhand der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten eine Anzeige ein und eine Datenbank zur Verfügung, deren Aktualität in regelmäßigen Abständen beim Auftraggeber überprüft und abgeglichen wird. Globeria Consulting GmbH stellt lediglich eine Dienstleistung bereit und schuldet keinen Erfolg. Globeria Consulting GmbH hat keine Kontrolle über die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und kann dafür keine Verantwortung übernehmen. Globeria Consulting GmbH leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. Globeria Consulting GmbH ist bemüht, einen täglichen Serverabgleich durchzuführen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können aus einer kurzfristigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten (unwesentliche Beeinträchtigung) keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen Globeria Consulting GmbH hergeleitet werden. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Für Störungen der Qualität des Zugangs oder wesentliche Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Globeria Consulting GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere dem Ausfall von Kommunikationsnetzen, haftet Globeria Consulting GmbH nicht.

Eine fehlerhafte Leistung liegt nicht vor

bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -Hardware

• bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,

• bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber

• wenn die Darstellung der Anzeige/des Exzerpts nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthält

• bei Ausfall des Servers, auf welchem die Anzeigendaten gespeichert sind.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlicht werden kann. Globeria Consulting GmbH wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden unbefugten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen Globeria Consulting GmbH hergeleitet werden. Für Schäden, die nicht aufgrund der vorgenannten Ursachen eintreten, haftet Globeria Consulting GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur in dem Verhältnis, in dem Globeria Consulting GmbH in zurechenbarer Weise im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einem Schaden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Schäden, die durch Globeria Consulting GmbH, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie für die Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

9.) Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten wie Adressdaten, Telefonnummern etc. Der Auftraggeber sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten, Bilder und Inhalte sowie etwaiger Marken zu sein. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, räumt der Auftraggeber der Globeria Consulting GmbH das räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm per Telefon genannten per Post, E-Mail oder Fax übersandten Daten oder während des Verkaufes am Telefon vom Auftraggeber benannte Pfade wie (Partnerseiten, Wettbewerbsseiten, Tourismusseiten, Unterseiten anderer Anbieter, Facebook Seiten, Google- Pfade, usw., des Auftraggebers im Internet) ein damit deren Daten,  Bildern und Inhalten, nebst etwaigen Marken voll genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber stellt die Globeria Consulting GmbH gleichzeitig von der Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten frei. Anspruchsforderungen Dritter in diesem Zusammenhang an Globeria Consulting GmbH, wird Globeria Consulting GmbH dem Auftraggeber dann als Schaden geltend machen. Globeria Consulting GmbH ist zur Abwehr entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

ACHTUNG: Kündigt der Auftraggeber den Eintrag, so gehen die Nutzungsrechte in den kostenfreien Basiceintrag über. Der Auftraggeber muss dieses Bildnutzungsrecht dann gesondert, auch für den Basiceintrag schriftlich kündigen.

10.) Hinweis nach BDSG / DSGVO

Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz/DSGVO darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten Daten und Inhalte elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden (Hinweis: Datenschutzerklärung auf unserer Webseite Globeria Consulting GmbH Datenschutzerklärung / https://www.gastropoint24.de/datenschutzerklarung)

11.) Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund dieses

Vertragsverhältnisses über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung gilt nicht:

• für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich sind oder wurden oder aufgrund dieses

Vertragsverhältnisses seitens Globeria Consulting GmbH zu veröffentlichen waren,

• für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen

Vertragsteil übergeben oder zur Kenntnis gebracht wurden,

• dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren.

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zu den Informationen hinsichtlich des Verlustes vertraulicher

Informationen, Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher Informationen, Daten und

Planungen.

12.) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Kaufmann sowie Gewerbetreibende/r, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher

Gerichtsstand Magdeburg / Sachsen-Anhalt / Deutschland. Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar

herrührenden Konflikte wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

13.) Sonstiges

Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Success! Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

Sind Sie ein Restaurantbesitzer?

Schließen Sie sich uns an und erreichen Sie neue Kunden

Nur ein paar Schritte, um unserer Familie beizutreten